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Kurz notiert...
(Stand: 05.03.2010)

Nützliche Tipps, Interessantes und Infos für Rückenpatienten
 

 


   Diagnoseverfahren

(07.01.2010)  Warum MRT besser als Röntgen ist
Im Jahr werden 139 Millionen Röntgenaufnahmen im Jahr gemacht. Zu viele sagen Experten und raten Patienten, nach dem schonenderen Verfahren MRT (Magnetresonanztomografie) zu fragen. MRT erzeugt mit Hilfe eines magnetischen Feldes Schnittbilder des Körpers, auf denen Gewebestrukturen unterschieden werden können. Obwohl MRT für z.B. für Gelenk-Diagnosen die sicherste und schonensde Untersuchungsmethode ist, wird sie selten als erstes Verfahren gewählt. Wer bereit ist, zu bezahlen (ab 60 €uro), kann auf MRT bestehen.

   Gelenke & Knochen                                                                                                            

(08.01.2010)  Warum die Sonne unsere Knochen stark macht
Für Kinder ist das Sonnenvitamin lebenswichtig, da ihr Organismus ständig neue Knochenmasse bildet. Vitamin D fördert die Einlagerung von Kalzium in die Knochen, sorgt für Stabilität. Bei Erwachsenen verhindert der Vitalstoff Knochenschwund (Osteoporose).

(18.01.2010)  Jeder Schritt zählt
Bewegung ist für unser Skelett überlebenswichtig, denn den ohne sie "verhungern" Knochen und Knorpel. Bei jeder Bewegung üben die Muskeln einen Reiz auf die Knochen aus und aktivieren sie damit zur Aufnahme von Kalzium. Auch die Gelenkknorpel profitieren: Wie eine hydraulische Pumpe werden sie bei jedem Schritt zusammengedrückt und saugen dabei Nährstofflösung aus der Gelenkflüssigkeit an. Ideale Bewegungsformen: Wandern, Walken, Skilanglauf, Schwimmen und Tanzen. Ungeeignet: Handball, Fußball, Kampfsportarten und Tennis. Trainingstipp: Die besten Effekte erreicht man mit einem Trainung drei- bis viermal wöchentlich (jeweils 30 bis 40 Minuten). Auch ideal: Krafttraining.

   Irrtümer der Medizin                                                                                                          

(18.01.2010)  Gerade sitzen ist gesund
Irrtum! Wer immer nur aufrecht sitzt, belastet seinen Körper einseitig. Die ständige Ermahnung "Sitz gerade!" ist also völlig verkehrt. Eine leicht verkrümmte, lümmelnde Haltung ist natürlicher und Mediziner zufolge viel besser für den Rücken. Besonders wichtig: flexibel bleiben. Das heißt, die Haltung immer mal wieder ändern.

  Patienten-Recht                                                                                                                

Recht im Fitness-Studio:

(09.01.2010)  Vertragslaufzeiten
Den meisten Studios ist daran gelegen, ihre Kunden möglichst lange an sich zu binden. Zeitverträge sind deshalb durchaus üblich. Besonders lange Vertragslaufzeiten von mehr als 12 Monaten werden von einigen Gerichten als eine unangemessene Benachteiligung des Kunden betrachtet und sind deshalb unwirksam. Das gilt vor allem dann, wenn keine kürzeren Laufzeiten als Alternative angeboten werden. Gegen Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten haben die Gerichte allerdings nichts einzuwenden. Vor Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag deshalb nicht ohne Weiteres gekündigt werden.

(09.01.2010)  Unzulässige Klauseln in Fitness-Studio-Verträgen

"Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr."
Mit der Klausel schließt der Betreiber seine Haftung auch für den Fall aus, dass ihm ein schuldhaftes (einfache Fahrlässigkeit bis Vorsatz) Verhalten anzulasten ist, beispielsweise, weil er die Geräte nicht ordnungsgemäß gewartet hat. Durch ihre undifferenzierte Gestaltung verstößt die Klausel gegen § 309 Nr. 7 BGB, der einen Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit nicht zulässt bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Auch bei Beschädigungen von Garderobe und Wertsachen des Kunden kann die Haftung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Verhalten nicht durch eine Klausel im Kleingedruckten ausgeschlossen werden.

"Die Öffnungszeiten können jederzeit geändert werden."
Die Klausel verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB. Sie lässt die Belange des Kunden, der unter Umständen gerade wegen der Öffnungszeiten ein bestimmtes Sportstudio ausgewählt hatte, unberücksichtigt.

"Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet."
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 28.05.2003 eine Klausel in den AGB eines Fitnessstudios wegen einer unangemessenen Benachteiligung für unwirksam erklärt, die dem Kunden den Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke untersagte (Az: 7 U 36/03).Dies gilt selbst dann, wenn dem Fitness-Studio ein Gastronomiebetrieb angeschlossen ist.

(07.01.2010)  Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist dann nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind zum Beispiel Schwangerschaft, Umzug in eine andere Stadt, Wehrdienst oder eine ernsthafte Erkrankung. In manchen Verträgen sind allerdings Klauseln eingebaut, mit denen versucht wird, wichtige Gründe auszuschließen. So sind Formulierungen wie "Krankheit, Wohnungswechsel oder Ähnliches entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung " unwirksam. Wer auf ärztlichen Rat hin dauerhaft nicht mehr trainieren soll, der darf fristlos kündigen und muss auch keine weiteren Beiträge mehr bezahlen. Das Studio kann zum Nachweis der Erkrankung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Auf einen speziellen Amtsarzt verweisen, darf es allerdings nicht.


Recht im Ausland:

(07.01.2010)  Arztbesuch im Ausland
Pflichtversicherte dürfen sich künftig im EU-Ausland ambulant behandeln lassen, ohne vorher eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen zu müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Nur bei einem Krankenhausaufenthalt muss die Kasse vorher gefragt werden. Zudem müssen die Krankenkassen künftig die Kosten für die Behandlung übernehmen.
(EuGh Rs C-358/99)

(09.01.2010)  OP außerhalb der EU
Von ihrem Arzt war eine Patientin zu einer OP in die Schweiz geschickt worden. Begründung: Dort gebe es für ihre Krankheit bessere Therapiemöglichkeiten. Ihre Krankenversicherung wollte die Behandlung jedoch nur in einem EU-Land übernehmen. Der Europäische Gerichtshof entschied schließlich in letzter Instanz, dass die von den Ärzten getroffene Entscheidung über die Behandlung für die Kassen bindend sei. Aus diesem Grund müsse sie die Kosten übernehmen. (EG, Az.: C-145/03)


Recht beim Arzt und im Krankenhaus:

(07.01.2010)  Patienten dürfen Krankenakte einsehen
Ein Patient darf grundsätzlich Einsicht in seine Krankenakte nehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor. Der Arzt hafte auch für die Richtigkeit der Unterlagen. Allerdings müssen Mediziner die Richtigkeit der Behandlungsunterlagen nicht noch extra schriftlich bestätigen. (Az.: 3 O 106/06)

(07.01.2010)  Schmerzensgeld nach verpfuschter Rücken-Operation
Nach einem Arbeitsunfall litt ein Mann an einem chronischen Schmerzsyndrom. Da herkömmlichen Therapien keine Linderung brachten, empfahl ihm ein Arzt die Implantation einer Morphinpumpe an der Wirbelsäule, versäumte es allerdings, den Patienten über das damit verbundene Risiko einer teilweisen Querschnittslähmung aufzuklären. Während der OP kam es dann genau zu dieser Komplikation. Der Mann verklagte den Operateur auf Schmerzensgeld - mit Erfolg. Zwar habe der Arzt die OP fehlerfrei durchgeführt, mangels einer wirksamen Einwilligung des Patienten sei der Eingriff aber rechtswidrig gewesen. Der Arzt habe es versäumt vorher hinreichend über die Gefahren aufzuklären. Deshalb müsse er für die nachteiligen Folgen haften und dem Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen (OLG Naumburg, Az 1 U 46/07)

(09.01.2010)  Klinikinfektion - Absolute Keimfreiheit ist unmöglich
Ein Mann zog sich nach einer Operation eine Infektion zu, für die er die Klinik haftbar machen wollte. Mit seiner Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld scheiterte er aber vor dem OLG Zweibrücken. Absolute Keimfreiheit, so die Richter, lasse sich in einer Klinik nicht erreichen. Mögliche Infektionen zählten daher grundsätzlich zum Risiko eines Patienten. Weiter heißt es im Urteil: Anders sei die Rechtslage nur, wenn der Patient nachweisen könne, dass der Krankenhausträger oder ein verantwortlicher Arzt pflichtwidrig Maßnahmen unterlassen habe, die geeignet gewesen wären, die Infektion zu vermeiden.. Da aber eine solche konkrete Pflichtverletzung nicht habe nachgewiesen werden können, bestehe auch kein Anspruch auf Schadensersatz. (Az.: 5 U 15/02)

(09.01.2010)  Wie kann ich mich bei einem Behandlungsfehler wehren?
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat man, wenn der Arzt bei der Behandlung oder Operation Fehler macht oder im Vorfeld nicht über die Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklärt. Voraussetzung für eine Zahlung ist allerdings, dass der Fehler beim Patienten zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Diesen Nachweis muss der Patient selbst erbringen.

(09.01.2010)  Wie setze ich mein Recht durch?
Will man sich über ein Problem oder einen Missstand beschweren, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Arzt suchen - und seine Antworten am besten notieren. Große Hoffnung, dass der Arzt seinen Fehler zugibt, sollte man sich allerdings nicht machen. Daher sollte man sich unbedingt die Krankenakte (in Kopie) aushändigen lassen. Mit diesen Unterlagen wendet man sich anschließend an die Ärztekammer oder seiner eigenen Krankenkasse. Die Mitarbeiter dort können den Fall kostenlos prüfen und ein Gutachten erstellen. Auf dieser Grundlage sollte man dann versuchen, mit dem Arzt eine außergerichtliche Einigung zu finden. Das erspart einen langwierigen und kostspieligen Prozess. Will man tatsächlich vor Gericht gehen, sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben. Verliert man den Prozess, kann der Gang vor den Kadi nämlich sehr teuer werden. In jedem Fall lohnt es sich, einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt mit dem Fall zu betrauen.

(09.01.2010)  An wen kann ich mich im Schadensfall wenden?
Die wichtigsten Links:
Stiftung Gesundheit (Vertrauensanwälte bieten dort kostenlose Beratung an);
Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (Eine Art Dachverband der Patientenstellen);
Bundesverband der Verbraucherzentralen (vertritt alle Verbraucherzentralen und verbraucherpolitisch orientierte Vereine;
Rechtsanwälte für Patienten e.V. (kostenlose Auskunft über Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Medizinrecht);
Bundesärztekammer (können an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammer verweisen)

(05.03.2010)  Darf mich ein Arzt wegen "Aufnahmestopp" ablehnen?
Ja. So wie ein Patient seinen Arzt auswählen kann, kann auch ein Arzt seine Patienten auswählen. Auch dann, wenn er der einzige Facharzt dieser Art in der Nähe ist. Allerdings: Wenn der Patient z.B. gehbehindert ist, sollte er Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung aufnehmen. Diese kann den Arzt veranlassen den Patienten doch aufzunehmen.


(07.01.2010)  Trotz langer Krankheit Recht auf finanzielle Abgeltung
Von Mitte des Jahres bis April des Folgejahres war der Arbeitnehmer krankgeschrieben. Als er wieder gesund war und einen finanziellen Ausgleich für den ihm zustehenden Urlaub verlangte, lehnte die Firma ab. Der Europäische Gerichtshof verhalf ihm zu seinem Recht. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Urlaub nicht nehmen könne, müsse dafür abgefunden werden. (
AZ C-350/06)

(07.01.2010)  Schmerzpatienten haben ein Recht auf Behandlung
Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von 11 Mio. Schmerzpatienten. Demnach haben Menschen mit einer Schmerzerkrankung Anrecht auf die Versorgung in einer spezialisierten Klinik.
Rund 11 Mio. Menschen in Deutschland erleben jeden Tag, was es bedeutet, Schmerzen zu ertragen. Und zwar oft, ohne eine fachärztliche Behandlung zu bekommen. Viele Rentenversicherungen und Krankenkassen verweigern den Patienten nach wie vor eine angemessene und gezielte Schmerztherapie. Nur allzu oft werden Erkrankte aus Kostengründen an gewöhnliche Reha-Einrichtungen verwiesen, die nicht auf Schmerztherapien spezialisiert sind.
Nun hatte eine Betroffene vor Gericht Klage erhoben und ihr Recht auf eine geeignete Behandlung eingefordert - mit Erfolg: Das Sozialgericht Kassel urteilte zu Gunsten der Patientin und sprach ihr eine adäquate Therapie in einer schmerztherapeutischen Klinik zu. (
Urteil)

(18.01.2010)  Finanzamt: Ärztliche Atteste auch nachträglich anerkannt
Bisher erkennt das Finanzamt Heilkosten als außergewöhnliche Belastung nur an, wenn vorher die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Wer aber kann kann sich vor der Behandlung ein Gutachten besorgen, wenn er plötzlich lebensbedrohlich erkrankt? Unzumutbar, urteilte das FG Niedersachsen (11 K 490/07).

(01.02.2010)  Falsche Angaben bei Antrag für Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben zu seinen Vorerkrankungen macht, büßt den Versicherungsschutz ein, wenn es herauskommt. Was viele nicht wissen: Das gilt jetzt auch dann, wenn der Versicherungsvertreter ausfüllt und angegebene Beschwerden einfach nicht einträgt. Unsere höchsten Richter verlangen, dass man den Antrag genau prüft und Fehler wieder herausstreicht. (IV ZR 284/06)

   Rücken & Depressionen                                                                                                   

(07.01.2010)  Rückenschmerzen und Depressionen
80 bis 90 Prozent aller Patienten mit chronischen Rückenschmerzen zeigen Zeichen einer leichten Depression und diese treten besonders im Winter auf. Und diese "Seelenlage" hat Einfluss auf den Muskeltonus. Die Muskeln verkümmern entweder überdurchschnittlich rasch, bei denen die sich verkriechen, oder sie verhärten, bei denen, die einsam durchhalten. Da Depressionen gleichzeitig die Ausschüttung körpereigener Botenstoffe blockieren, erhöht sich die Schmerzempfindlichkeit weiter.

   Rücken & Ernährung                                                                                                        

(08.01.2010)  Warum der Rücken im Winter besonders viel Kalzium braucht
Kalzium ist die beste Lebensversicherung für gesunde, stabile Knochen und im Winter benötigen Bandscheiben und Muskulatur besonders viel von diesem Nährstoff. Kalzium ist ein zentraler Knochenbaustein und neben Vitamin D und K wichtig für den Knochenstoffwechsel. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt etwa 1000 bis 1500 Milligramm pro Tag. Die besten Quellen sind Milchprodukte, aber auch Nüsse, Mandeln und Grünkohl sowie Salate, Lachs, Forellen oder Sardinen. Der Tagesbedarf ist durch einen Becher Naturjoghurt, 250 ml Milch und 50 g Käse abgedeckt.

(18.01.2010)  Übergewicht vermeiden
Übergewichtige haben viermal so häufig Arthrose wie Normalgewichtige. Aktuelle Studien zeigen, dass im Fettgewebe Stoffe produziert werden, die eine Gelenkentzündung fördern. Überflüssige belasten auch die Knochen von Osteoporose-Patienten. Doch auch ein zu geringes Körpergewicht ist nicht hilfreich, denn gerade im Fettgewebe werden die knochenstärkenden Östrogene gebildet. Zu dünne Menschen haben deshalb ein größeres Risiko für Brüche. Am besten: Normalgewicht halten.

   Rücken & Organe                                                                                                             

(08.01.2010)  Wie beeinflusst der Darm den Rücken?
Ein gesunder Darm mit einem intakten Immunsystem ist Grundlage für einen gesunden Organismus und damit auch für einen gesunden Rücken. Durch eine Darmsanierung können chronische Rückenschmerzen reduziert und sogar beseitigt werden.

   Rücken & Schlaf                                                                                                               

(08.01.2010)  Schlechter Schlaf verstärkt Schmerzen
Fast 75% aller Patienten mit chronischen Rückenschmerzen stecken in einem tückischen Teufelskreis: Der Schmerz raubt ihnen den Schlaf. Durch die fehlende Erholung steigt die Reizempfindlichkeit. Die Schmerzen nehmen zu und der Kreislauf beginnt von vorne. Bei den Betroffenen sind Anzahl und Dauer der Tiefschlafphasen deutlich verringert. Reizbarkeit, Unkonzentriertheit und Erschöpfung sind die Folge. Schlafstörungen sollten daher von Anfang an mitbehandelt werden. Manchmal hilft es schon ein anderes Schmerzmittel zu verwenden um die Schlafprobleme zu lindern. Betroffene sollten ihren Arzt unbedingt darauf anzusprechen.

(08.01.2010)  Sind harte Matratzen wirklich gesünder als weiche?
Nein! Bisher gibt es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass ein bestimmter Matratzentyp generell Vorteile bringt. Wie bei so vielen Dingen liegt die Wahrheit vermutlich irgendwo in der Mitte. Mediziner raten daher den eigenen Komfortbedürfnissen zu folgen. Eine Matratze sollte weder zu hart noch zu weich sein. Wichtig ist, dass man sich beim Liegen entspannt und sich wohlfühlt.

   Rücken & Zähne                                                                                                            

(07.01.2010)  Wie die Zähne unseren Rücken terrorisieren
Schon geringfügige Fehlstellungen des Kiefers führen zu Verspannungen im ganzen Körper. Denn: Unsere Kaumuskeln sind mit der Wirbelsäule verbunden. Schon kleine Unebenheiten - z.B. durch schlecht abgeschliffene Füllungen oder Zahnverschiebungen um einen Millimeter - genügen, um Druck und in der Folge auch Schmerzen im Rücken auszulösen.

(08.01.2010)  Wie die Zähne den Gelenken schaden
Fitness startet im Kopf. Und damit sind nicht die neusten Tricks im Mentaltraining gemeint, sondern der Zustand von Kiefer und Zähnen. Forscher warnen: Eine Entzündung an den Gelenken oder Bändern rühren in vielen Fällen von den Zähnen her. Erklärung: Da unser Skelett symmetrisch aufgebaut ist und das Kiefergelenk im Zusammenspiel mit Muskel und Nerven die Wirbelsäule beeinflusst, können Fehlstellungen des Gebisses Bewegungen stören, z.B. beim Laufen oder Turnen. Ebenso bringen Zahnlücken, zu hohe Füllungen oder Brücken die Statik des Menschen aus dem Gleichgewicht.

   Schmerzen                                                                                                                         

(07.01.2010)  Was bei chronischen Schmerzen hilft
Neben Medikamenten gibt es heute die Möglichkeit, ein Implantat einzusetzen, das ans Rückenmark leichte Stromschläge abgibt, die Schmerzsignale überlagern. Von diesem Verfahren der Neurostimulation profitieren Patienten, die unter geschädigten Nerven, starken Rückenschmerzen oder komplexen Schmerzsyndromen leiden. Ebenso kann der "Schmerz-Schrittmacher" bei Herzenge, Phantomschmerzen, Durchblutungsstörungen oder bei Nervenschmerzen eingesetzt werden, wenn andere Therapien nicht greifen oder nicht sinnvoll sind. Die Kosten übernimmt die Kasse.

(07.01.2010)  Warum "Stimmungsaufheller" die Schmerzschwelle senken
Bei der Therapie von starken Schmerzen, Rheuma und Fibromyalgien verordnen Ärzte auch Serotoninhemmer - Antidepressiva in minimaler Dosierung. Studien zeigen: die Schmerzschwelle wird gesenkt, die Schlafqualität verbessert. Hintergrund: Bei Rheumapatienten wurde in Studien eine Zunahme der "Schmerzsubstanz P" bei gleichzeitiger Abnahme der Botenstoffe Serotonin und Tryptophan gefunden. Die Subtanz P ist ein wichtiger Botenstoff, der bei der Weiterleitung des Schmerzreizes von der Periphere an Rückenmark und Gehirn von Bedeutung ist.

(07.01.2010)  Wie Meditation den Schmerz killt
In einem Versuch an der Universität in Georgia gelang es einer Gruppe von 50 Rücken-Patienten, durch 15-minütige Meditationen zweimal pro Tag die chronischen Schmerzen massiv zu lindern. Rückenschmerzen sind in 70% aller Fälle stressbedingt - und Meditation ist der beste Gegenspieler der Stresshormone. Schon während der ersten Sitzung schaltet das Gehirn der Probanden in den entspannten Alphawellen-Bereich, die Muskulatur lockerte sich und der Schmerz ließ nach.

(08.01.2010)  Rückenschmerzen und Akupunktur
Wissenschaftler aus Oslo zeigten, dass Akupunktur in 60 Prozent der Fälle, in den sie gegen chronische Rückenschmerzen eingesetzt wurde, Erfolg hatte.

(18.01.2010)  Wie Kälte im Winter die Wirbelsäule angreift
Besonders fatal für den Rücken: Auskühlen. Dadurch verhärtet die Muskulatur, und das verursacht langfristig Rückenbeschwerden - von hartnäckigen Verspannungen bis zum Hexenschuss. Die beste Gegenstrategie: mehrere Schichten Kleidung übereinander tragen. Dadurch bildet sich ein Luftpolster, das vor Auskühlen schützt. Optimal für Sportler ist Funktionsbekleidung. Sie absorbiert den Schweiß und leitet ihn nach draußen, sodass die Haut trocken bleibt.



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