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Kurz notiert...
(Stand: 01.06.2010)Nützliche Tipps, Interessantes und Infos für Rückenpatienten
Nach einem Update sind die neuen Beiträge mitgekennzeichnet.
Diagnoseverfahren
(07.01.2010) Warum MRT besser als Röntgen ist
Im Jahr werden 139 Millionen Röntgenaufnahmen im Jahr gemacht. Zu viele sagen Experten und raten Patienten, nach dem schonenderen Verfahren MRT (Magnetresonanztomografie) zu fragen. MRT erzeugt mit Hilfe eines magnetischen Feldes Schnittbilder des Körpers, auf denen Gewebestrukturen unterschieden werden können. Obwohl MRT für z.B. für Gelenk-Diagnosen die sicherste und schonensde Untersuchungsmethode ist, wird sie selten als erstes Verfahren gewählt. Wer bereit ist, zu bezahlen (ab 60 €uro), kann auf MRT bestehen.Gelenke, Muskeln & Knochen
(08.01.2010) Warum die Sonne unsere Knochen stark macht
Für Kinder ist das Sonnenvitamin lebenswichtig, da ihr Organismus ständig neue Knochenmasse bildet. Vitamin D fördert die Einlagerung von Kalzium in die Knochen, sorgt für Stabilität. Bei Erwachsenen verhindert der Vitalstoff Knochenschwund (Osteoporose).(18.01.2010) Jeder Schritt zählt
Bewegung ist für unser Skelett überlebenswichtig, denn den ohne sie "verhungern" Knochen und Knorpel. Bei jeder Bewegung üben die Muskeln einen Reiz auf die Knochen aus und aktivieren sie damit zur Aufnahme von Kalzium. Auch die Gelenkknorpel profitieren: Wie eine hydraulische Pumpe werden sie bei jedem Schritt zusammengedrückt und saugen dabei Nährstofflösung aus der Gelenkflüssigkeit an. Ideale Bewegungsformen: Wandern, Walken, Skilanglauf, Schwimmen und Tanzen. Ungeeignet: Handball, Fußball, Kampfsportarten und Tennis. Trainingstipp: Die besten Effekte erreicht man mit einem Trainung drei- bis viermal wöchentlich (jeweils 30 bis 40 Minuten). Auch ideal: Krafttraining.(11.05.2010) Yoga stärkt Knochen und Muskeln
Yoga ist eine ganzheitliche Methode, um Körper, Geist und Seele im Gleichgewicht zu halten. "Die körperlichen Übungen bringen Muskel- und Knochenstrukturen in Einklang, der Energie- und Blutkreislauf wird gefördert und das Nervensystem harmonisiert".
Das erläutert Uschi Moriabadi von der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement in Saarbrücken. Durch ausgewählte Körperübungen – sogenannte Asanas – sowie Pranayama genannte, intensive Atemübungen und Meditation lerne der Übende, einen harmonischen Lebensstil zu entwickeln.
Durch die Atemübungen gelange mehr Sauerstoff ins Blut, die Körpersysteme arbeiteten effektiver und die Funktion der einzelnen Organe werde verbessert. "Die Meditation, das Stillehalten des Geistes bringt zusätzlich Klarheit im Geist und innere Zufriedenheit", ergänzt Moriabadi.
"Bevor Sie beginnen sollten Sie ein kurzes Gespräch mit Ihrem Arzt führen – umso mehr, wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, schwanger sind oder eine akute Entzündung oder Infektion haben", rät sie. Darüber hinaus sei es wichtig, einen ausgebildeten und erfahrenen und einfühlsamen Yoga-Lehrer zu finden, der die notwendigen Techniken zeigen und persönliche Tipps geben kann.Irrtümer der Medizin
(18.01.2010) Gerade sitzen ist gesund
Irrtum! Wer immer nur aufrecht sitzt, belastet seinen Körper einseitig. Die ständige Ermahnung "Sitz gerade!" ist also völlig verkehrt. Eine leicht verkrümmte, lümmelnde Haltung ist natürlicher und Mediziner zufolge viel besser für den Rücken. Besonders wichtig: flexibel bleiben. Das heißt, die Haltung immer mal wieder ändern.Medikamente
(11.05.2010) Gefahr durch zu viele Medikamente
Patienten mit mehreren Erkrankungen droht Gefahr von Medikamenten, wenn Ärzte nicht gut zusammenarbeiten. Manche Patienten erhielten bis zu 20 Wirkstoffe gleichzeitig.
Das sagte der Mediziner Prof. Jürgen Schölmerich beim Internistenkongress in Wiesbaden. Oft würden sie von mehreren Ärzten gegen verschiedene Krankheiten verschrieben. Wie die Medikamente miteinander wirken und im Körper abgebaut werden, "das kann kein Arzt mehr alles auswendig wissen". Dazu verwies der Experte auf eine neue Studie von der Notaufnahme der Universitätsklinik Toulouse in Frankreich. Danach war bei gut acht Prozent der Patienten über 65 Jahren der Medikamenten-Mix die Ursache für die Beschwerden.
Schölmerich mahnte einen intensiven Informationsaustausch zwischen Internisten, Pharmakologen und Ärzten anderer Fachrichtungen an, um unerwünschte oder sogar tödliche Wechselwirkungen zu vermeiden. Die behandelnden Ärzte sollen ein- bis zwei Mal pro Woche bei jedem Patienten die Liste ihrer Arzneimittel durchgehen und prüfen, ob sie sich miteinander vertragen und überhaupt noch alle nötig sind. Außerdem gebe es inzwischen Computerprogramme, die über mögliche Wechselwirkungen informierten.
Gefährlich für Patienten können zudem Verwechslungen von Medikamenten werden. Dazu zitierte der Mediziner Prof. Gerhard Walter Sybrecht eine europäische Studie, nach der auf Intensivstationen pro 100 Patiententage 75 solcher "Ereignisse" gefunden wurden. Knapp ein Prozent der untersuchten Patienten erlitt einen bleibenden Schaden oder starb als Folge eines Medikationsirrtums. Inzwischen liege eine Empfehlung der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) für die einheitliche Gestaltung von Spritzenetiketten vor, die Verwechslungen vorbeugen könne. Danach sollen Medikamente bestimmter Wirkungsgruppen wie Hypnotika bestimmte Kennfarben erhalten.(11.05.2010) Vioxx: Bei Infarkt kein Geld
Ein Herzinfarkt nach der Einnahme des umstrittenen Schmerzmittels Vioxx führt nicht zwingend zu Schadenersatz für den Patienten. Das geht aus einem am Donnerstag (8. April) veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor.
Damit blieb die Klage eines Mannes erfolglos, der das Medikament eingenommen und 2002 im Alter von 73 Jahren einen Herzinfarkt erlitten hatte. Vioxx, einst ein Kassenschlager des US-Pharmakonzerns Merck & Co., war 2004 wegen Gesundheitsrisiken vom Markt genommen worden, da es einer Studie zufolge bei längerer Einnahme zu Herzproblemen führen kann (Aktenzeichen: VI ZR 64/09 – Urteil vom 16. März 2010).
Der BGH betonte nun aber: Auch wenn das Herzinfarktrisiko durch das Mittel Vioxx möglicherweise erhöht worden sei, bedeutet dies nicht automatisch, dass es auch Ursache für den Infarkt war. Im vorliegenden Fall jedenfalls gab es laut medizinischen Gutachten eine Reihe weiterer Faktoren. Zum Beispiel das fortgeschrittene Alter des Mannes. Oder die ungewöhnliche körperliche Belastung: Der Mann hatte vor dem Infarkt Schnee geschaufelt. Zudem hat er seit Jahren auch andere entzündungshemmende Schmerzmittel genommen. Die Karlsruher Richter bestätigten mit der Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom Februar 2009.
Der BGH hatte vor knapp zwei Jahren die Chancen für Klagen wegen des Schmerzmittels verbessert. Damals entschieden die Richter, dass keine zu hohen Anforderungen an die Darlegungen der Patienten im Prozess gestellt werden dürfen, die sich durch Vioxx geschädigt sehen. Mögliche Geschädigte können damit auf eine gesetzliche Beweiserleichterung hoffen. Danach müssen die Gerichte selbst den Sachverhalt ermitteln und entsprechende Krankenunterlagen auswerten.(11.05.2010) Lungenkrank durch Medikamente
Lungenprobleme werden manchmal durch Arzneimittel ausgelöst. Rund 350 Medikamente können der Lunge schaden, erläutert Julia Freise von der Medizinischen Hochschule Hannover.
Allerdings falle vielen Ärzten die Diagnose schwer, da sich die Beschwerden nicht von anderen Lungenerkrankungen unterscheiden. Betroffene klagten meist über Atemnot bei Anstrengung und Husten mit oder ohne Auswurf.
Arznei mit dem antibiotischen Wirkstoff Nitrofurantoin oder mit Amiodaron gegen Herzrhythmusstörungen sind der Medizinerin zufolge bekannt dafür, dass sie die Lunge schädigen können. Sie lösen eine Entzündung oder Vermehrung des Bindegewebes aus. Wird das nicht rechtzeitig erkannt, ende diese sogenannte interstitielle Lungenerkrankung bei 10 bis 23 Prozent der Patienten tödlich, warnt Freise in der "Deutschen Medizinischen Wochenschrift". Sie rät Ärzten daher, bei Lungenkranken immer nach der Einnahme von Medikamenten zu fragen.(11.05.2010) Arzneien nicht einfach ins Essen mischen
Viele Eltern mischen Medikamente für Kinder ins Essen – dieser Trick ist jedoch nicht immer sinnvoll. Besonders bei kleinen Kindern können manche Arzneien in Verbindung mit Nahrungsmitteln zu Wechselwirkungen führen, warnt die Apothekerkammer Bremen.
Deshalb sollte vorher der Arzt oder Apotheker gefragt werden. Das gelte auch für die Verabreichung von rezeptfreien Arzneien – die falsch dosiert bei Kindern ebenfalls gesundheitsschädigend wirken können. Die individuelle Abstimmung des Medikaments auf Beschwerde, Gewicht und Alter des Kindes könne nur ein Fachmann vornehmen, so die Apothekerkammer.
Darf eine Arznei nicht zerkleinert oder verdünnt werden, gibt es andere Tricks, Kindern die Einnahme zu erleichtern. Viele Tabletten und Pillen, die nur schwer geschluckt werden können, sind auch in Form von Saft, Tropfen oder löslichem Pulver erhältlich.(11.05.2010) Antibiotika verändern Pillenwirkung
Eine Reihe von Medikamenten kann die Wirkung der Pille und anderer hormoneller Verhütungsmittel beeinträchtigen. Dazu gehören etwa Beruhigungsmittel, Antibiotika oder Antiepileptika, zählt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) in München auf.
Nehmen Frauen solche Arzneien regelmäßig oder auch nur kurzfristig ein, sollte sicherheitshalber zusätzlich mit Kondom verhütet werden. Nur dann seien sie sicher vor einer Schwangerschaft geschützt.
Bei einer Behandlung mit Antibiotika zum Beispiel ist laut dem BVF der Gebrauch von Kondomen während der Einnahmezeit sowie bis zu 14 Tagen danach sinnvoll. Hormonell verhütende Frauen sollten sich aber grundsätzlich immer wegen möglicher Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten von ihrem Arzt beraten lassen.(11.05.2010) Freie Schmerzmittel: Suchtpotenzial
Auch frei verkäufliche Medikamente können süchtig machen. So bergen Schmerzmittel etwa mit der Kombination Paracetamol oder ASS und Koffein ein Suchtpotenzial.
Dies erläutert der Suchtmediziner Rüdiger Holzbach von den LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt in Nordrhein-Westfalen. Abhängig machen können sie aufgrund ihrer stärkeren Wirkung und des zusätzlichen Wachheitsschubs. Schmerzmittel sollten aber nicht nur wegen der Suchtgefahr höchstens zehnmal im Monat eingenommen werden. Auf Dauer können sie auch zu Leber- und Nierenschäden führen.
Zu den verschreibungspflichtigen Mitteln mit Suchtpotenzial gehören in erster Linie sogenannte Benzodiazepine, erläutert Holzbach in der Zeitschrift "Reader's Digest" weiter. Sie dienen meist als Schlaf- und Beruhigungsmittel und dürfen nicht länger als ein paar Wochen am Stück genommen werden.
Anzeichen für eine Sucht sind Unruhe oder seelische Instabilität, wenn die Tabletten nicht genommen werden. Holzbach sieht außerdem die Gefahr, dass die Medikamenteneinnahme bei seelischen Problemen häufig eine notwendige Psychotherapie verhindert.Patienten-Recht
Recht im Fitness-Studio: (09.01.2010) Vertragslaufzeiten
Den meisten Studios ist daran gelegen, ihre Kunden möglichst lange an sich zu binden. Zeitverträge sind deshalb durchaus üblich. Besonders lange Vertragslaufzeiten von mehr als 12 Monaten werden von einigen Gerichten als eine unangemessene Benachteiligung des Kunden betrachtet und sind deshalb unwirksam. Das gilt vor allem dann, wenn keine kürzeren Laufzeiten als Alternative angeboten werden. Gegen Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten haben die Gerichte allerdings nichts einzuwenden. Vor Ablauf dieser Zeit kann der Vertrag deshalb nicht ohne Weiteres gekündigt werden.(09.01.2010) Unzulässige Klauseln in Fitness-Studio-Verträgen
"Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr."
Mit der Klausel schließt der Betreiber seine Haftung auch für den Fall aus, dass ihm ein schuldhaftes (einfache Fahrlässigkeit bis Vorsatz) Verhalten anzulasten ist, beispielsweise, weil er die Geräte nicht ordnungsgemäß gewartet hat. Durch ihre undifferenzierte Gestaltung verstößt die Klausel gegen § 309 Nr. 7 BGB, der einen Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit nicht zulässt bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Auch bei Beschädigungen von Garderobe und Wertsachen des Kunden kann die Haftung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Verhalten nicht durch eine Klausel im Kleingedruckten ausgeschlossen werden."Die Öffnungszeiten können jederzeit geändert werden."
Die Klausel verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB. Sie lässt die Belange des Kunden, der unter Umständen gerade wegen der Öffnungszeiten ein bestimmtes Sportstudio ausgewählt hatte, unberücksichtigt."Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet."
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 28.05.2003 eine Klausel in den AGB eines Fitnessstudios wegen einer unangemessenen Benachteiligung für unwirksam erklärt, die dem Kunden den Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke untersagte (Az: 7 U 36/03).Dies gilt selbst dann, wenn dem Fitness-Studio ein Gastronomiebetrieb angeschlossen ist.(07.01.2010) Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist dann nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind zum Beispiel Schwangerschaft, Umzug in eine andere Stadt, Wehrdienst oder eine ernsthafte Erkrankung. In manchen Verträgen sind allerdings Klauseln eingebaut, mit denen versucht wird, wichtige Gründe auszuschließen. So sind Formulierungen wie "Krankheit, Wohnungswechsel oder Ähnliches entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung " unwirksam. Wer auf ärztlichen Rat hin dauerhaft nicht mehr trainieren soll, der darf fristlos kündigen und muss auch keine weiteren Beiträge mehr bezahlen. Das Studio kann zum Nachweis der Erkrankung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Auf einen speziellen Amtsarzt verweisen, darf es allerdings nicht.Recht im Ausland: (07.01.2010) Arztbesuch im Ausland
Pflichtversicherte dürfen sich künftig im EU-Ausland ambulant behandeln lassen, ohne vorher eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen zu müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Nur bei einem Krankenhausaufenthalt muss die Kasse vorher gefragt werden. Zudem müssen die Krankenkassen künftig die Kosten für die Behandlung übernehmen.
(EuGh Rs C-358/99)(09.01.2010) OP außerhalb der EU
Von ihrem Arzt war eine Patientin zu einer OP in die Schweiz geschickt worden. Begründung: Dort gebe es für ihre Krankheit bessere Therapiemöglichkeiten. Ihre Krankenversicherung wollte die Behandlung jedoch nur in einem EU-Land übernehmen. Der Europäische Gerichtshof entschied schließlich in letzter Instanz, dass die von den Ärzten getroffene Entscheidung über die Behandlung für die Kassen bindend sei. Aus diesem Grund müsse sie die Kosten übernehmen. (EG, Az.: C-145/03)Recht beim Arzt und im Krankenhaus: (07.01.2010) Patienten dürfen Krankenakte einsehen
Ein Patient darf grundsätzlich Einsicht in seine Krankenakte nehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor. Der Arzt hafte auch für die Richtigkeit der Unterlagen. Allerdings müssen Mediziner die Richtigkeit der Behandlungsunterlagen nicht noch extra schriftlich bestätigen. (Az.: 3 O 106/06)(07.01.2010) Schmerzensgeld nach verpfuschter Rücken-Operation
Nach einem Arbeitsunfall litt ein Mann an einem chronischen Schmerzsyndrom. Da herkömmlichen Therapien keine Linderung brachten, empfahl ihm ein Arzt die Implantation einer Morphinpumpe an der Wirbelsäule, versäumte es allerdings, den Patienten über das damit verbundene Risiko einer teilweisen Querschnittslähmung aufzuklären. Während der OP kam es dann genau zu dieser Komplikation. Der Mann verklagte den Operateur auf Schmerzensgeld - mit Erfolg. Zwar habe der Arzt die OP fehlerfrei durchgeführt, mangels einer wirksamen Einwilligung des Patienten sei der Eingriff aber rechtswidrig gewesen. Der Arzt habe es versäumt vorher hinreichend über die Gefahren aufzuklären. Deshalb müsse er für die nachteiligen Folgen haften und dem Patienten 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen (OLG Naumburg, Az 1 U 46/07)(09.01.2010) Klinikinfektion - Absolute Keimfreiheit ist unmöglich
Ein Mann zog sich nach einer Operation eine Infektion zu, für die er die Klinik haftbar machen wollte. Mit seiner Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld scheiterte er aber vor dem OLG Zweibrücken. Absolute Keimfreiheit, so die Richter, lasse sich in einer Klinik nicht erreichen. Mögliche Infektionen zählten daher grundsätzlich zum Risiko eines Patienten. Weiter heißt es im Urteil: Anders sei die Rechtslage nur, wenn der Patient nachweisen könne, dass der Krankenhausträger oder ein verantwortlicher Arzt pflichtwidrig Maßnahmen unterlassen habe, die geeignet gewesen wären, die Infektion zu vermeiden.. Da aber eine solche konkrete Pflichtverletzung nicht habe nachgewiesen werden können, bestehe auch kein Anspruch auf Schadensersatz. (Az.: 5 U 15/02)(09.01.2010) Wie kann ich mich bei einem Behandlungsfehler wehren?
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat man, wenn der Arzt bei der Behandlung oder Operation Fehler macht oder im Vorfeld nicht über die Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufklärt. Voraussetzung für eine Zahlung ist allerdings, dass der Fehler beim Patienten zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Diesen Nachweis muss der Patient selbst erbringen.(09.01.2010) Wie setze ich mein Recht durch?
Will man sich über ein Problem oder einen Missstand beschweren, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Arzt suchen - und seine Antworten am besten notieren. Große Hoffnung, dass der Arzt seinen Fehler zugibt, sollte man sich allerdings nicht machen. Daher sollte man sich unbedingt die Krankenakte (in Kopie) aushändigen lassen. Mit diesen Unterlagen wendet man sich anschließend an die Ärztekammer oder seiner eigenen Krankenkasse. Die Mitarbeiter dort können den Fall kostenlos prüfen und ein Gutachten erstellen. Auf dieser Grundlage sollte man dann versuchen, mit dem Arzt eine außergerichtliche Einigung zu finden. Das erspart einen langwierigen und kostspieligen Prozess. Will man tatsächlich vor Gericht gehen, sollte man eine Rechtsschutzversicherung haben. Verliert man den Prozess, kann der Gang vor den Kadi nämlich sehr teuer werden. In jedem Fall lohnt es sich, einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt mit dem Fall zu betrauen.(09.01.2010) An wen kann ich mich im Schadensfall wenden?
Die wichtigsten Links:
Stiftung Gesundheit (Vertrauensanwälte bieten dort kostenlose Beratung an);
Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (Eine Art Dachverband der Patientenstellen);
Bundesverband der Verbraucherzentralen (vertritt alle Verbraucherzentralen und verbraucherpolitisch orientierte Vereine;
Rechtsanwälte für Patienten e.V. (kostenlose Auskunft über Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Medizinrecht);
Bundesärztekammer (können an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammer verweisen)(05.03.2010) Darf mich ein Arzt wegen "Aufnahmestopp" ablehnen?
Ja. So wie ein Patient seinen Arzt auswählen kann, kann auch ein Arzt seine Patienten auswählen. Auch dann, wenn er der einzige Facharzt dieser Art in der Nähe ist. Allerdings: Wenn der Patient z.B. gehbehindert ist, sollte er Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung aufnehmen. Diese kann den Arzt veranlassen den Patienten doch aufzunehmen.(01.04.2010) Habe ich das Recht auf ein bestimmtes Medikament?
Nein. Der Arzt gibt den Rahmen der Behandlung vor. Oft verordnet er sogar Medikamente, die gleich gut wirken, aber für den Patienten günstiger sind. Wichtig: Will der Arzt ein bestimmtes Medikament nur nicht verschreiben, weil sein "Budget erschöpft" ist, sollte man sich an seine Krankenkasse wenden.(03.05.2010) Kann ich mich beschweren, wenn ein Privatpatient beim Arzt bevorzugt wird?
Ja. Viele Ärzte behaupten dann, dass sie Privatpatienten bevorzugen, weil die die Kassenpatienten mitbezahlen. Hilfe eine Beschwerde bei der Krankenkasse nicht, sollte der Arzt gewechselt werden.
(01.06.2010) Arzt muss über OP-Risiko aufklären
Ein Arzt muss einen Patienten über das Misserfolgsrisiko einer Operation aufklären. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hervor, über das die "Monatsschrift für Deutsches Recht" berichtet.
Allerdings müsse der Arzt nicht genaue Prozentzahlen nennen. Vielmehr genüge der pauschale Hinweis, dass die Operation in anderen Fällen fehlgeschlagen sei (Az.: 1 U 59/09). In dem Fall wollte der Kläger nach einer misslungenen Operation den Arzt dafür haftbar machen, dass er ihn nicht ausreichend über einen Misserfolg aufgeklärt habe.
Tatsächlich hatte der Arzt allerdings in einem Aufklärungsbogen auf einen möglichen Misserfolg hingewiesen. Die Richter befanden, es wäre Sache des Patienten gewesen, notfalls beim Arzt nachzufragen, wenn ihm der Hinweis auf mögliche Misserfolge zu ungenau gewesen sei. Eine fehlerhafte Aufklärung lasse sich dem Arzt nicht vorhalten.
(01.06.2010) Verharmlosung von Risiken: Arzt haftet
Ein Arzt kann für die Verharmlosung eines zwar seltenen, dafür aber gravierenden Operationsrisikos haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
In einem solchen Fall sei die Aufklärung des Patienten fehlerhaft und damit seine Einwilligung in die Operation rechtlich irrelevant (Aktenzeichen: 5 U 967/09). Das Gericht gab mit seinem Urteil einem Patienten Recht. Bei dem Kläger war es nach einer Kieferhöhlenoperation zu Sehbehinderungen gekommen. Im Aufklärungsgespräch hatte der Kläger den Arzt unter anderem gefragt, ob eine Verletzung des Auges möglich sei. Daraufhin hatte der Mediziner nach eigenen Angaben geantwortet, dass bei ihm solche Komplikationen noch nicht vorgekommen seien.
Das OLG wertete diese Aussage als verharmlosend. Außerdem habe sie jegliches Nachfragen des Patienten quasi unterbunden, da er andernfalls die Qualifikation des Operateurs in Zweifel gezogen hätte. Tatsächlich seien Sehbehinderungen als Folge der hier in Rede stehenden Operation zwar selten, aber nicht völlig untypisch. Ein Arzt müsse zumindest dann auch über seltene Risiken aufklären, wenn sie für den Eingriff spezifisch sind.(07.01.2010) Trotz langer Krankheit Recht auf finanzielle Abgeltung
Von Mitte des Jahres bis April des Folgejahres war der Arbeitnehmer krankgeschrieben. Als er wieder gesund war und einen finanziellen Ausgleich für den ihm zustehenden Urlaub verlangte, lehnte die Firma ab. Der Europäische Gerichtshof verhalf ihm zu seinem Recht. Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Urlaub nicht nehmen könne, müsse dafür abgefunden werden. (AZ C-350/06)(07.01.2010) Schmerzpatienten haben ein Recht auf Behandlung
Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von 11 Mio. Schmerzpatienten. Demnach haben Menschen mit einer Schmerzerkrankung Anrecht auf die Versorgung in einer spezialisierten Klinik.
Rund 11 Mio. Menschen in Deutschland erleben jeden Tag, was es bedeutet, Schmerzen zu ertragen. Und zwar oft, ohne eine fachärztliche Behandlung zu bekommen. Viele Rentenversicherungen und Krankenkassen verweigern den Patienten nach wie vor eine angemessene und gezielte Schmerztherapie. Nur allzu oft werden Erkrankte aus Kostengründen an gewöhnliche Reha-Einrichtungen verwiesen, die nicht auf Schmerztherapien spezialisiert sind.
Nun hatte eine Betroffene vor Gericht Klage erhoben und ihr Recht auf eine geeignete Behandlung eingefordert - mit Erfolg: Das Sozialgericht Kassel urteilte zu Gunsten der Patientin und sprach ihr eine adäquate Therapie in einer schmerztherapeutischen Klinik zu. (Urteil)(18.01.2010) Finanzamt: Ärztliche Atteste auch nachträglich anerkannt
Bisher erkennt das Finanzamt Heilkosten als außergewöhnliche Belastung nur an, wenn vorher die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Wer aber kann kann sich vor der Behandlung ein Gutachten besorgen, wenn er plötzlich lebensbedrohlich erkrankt? Unzumutbar, urteilte das FG Niedersachsen (11 K 490/07).(01.02.2010) Falsche Angaben bei Antrag für Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben zu seinen Vorerkrankungen macht, büßt den Versicherungsschutz ein, wenn es herauskommt. Was viele nicht wissen: Das gilt jetzt auch dann, wenn der Versicherungsvertreter ausfüllt und angegebene Beschwerden einfach nicht einträgt. Unsere höchsten Richter verlangen, dass man den Antrag genau prüft und Fehler wieder herausstreicht. (IV ZR 284/06)Rücken & Beruf
(11.05.2010) Richtig Sitzen am Arbeitsplatz
Wer viel sitzt, klagt oft über Rückenschmerzen oder Verspannungen. Das lässt sich vermeiden – allerdings müssten Sitzverhältnisse und Sitzverhalten zusammenpassen.
Das sagt Dieter Breithecker von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Haltungs- und Bewegungsförderung in Wiesbaden. "Die Sitzhöhe wird so gewählt, dass die Sitzvorderkante etwa der Höhe des unteren Kniescheibenpunktes entspricht. Beim Sitzen ist der Sitzwinkel zwischen Oberschenkel und Rumpf somit leicht geöffnet." Etwa drei bis vier Finger sollten zwischen Vorderkante der Sitzfläche und Unterschenkel passen. Die Rückenlehne passt sich der anatomischen Form der Lendenwirbelsäule an.
Zur Einstellung der Tischhöhe werden die – entspannt hängenden – Arme um 90 Grad angewinkelt. Die ausgestreckten Zeigefinger befinden sich auf der Tischplatte, bei Benutzung eines Computers auf der Tastatur. "Der Bildschirmabstand beträgt von der hinteren Sitzposition etwa eine Armlänge", fügt der Experte hinzu.
Da aber nicht nur ein Körpermaß Platz nimmt, sondern immer ein lebendiger Mensch, muss der Stuhl mehr bieten. Körperliche und geistige Funktionen bräuchten Bewegung, sagt Breithecker. Er rät daher: "Werden Sie zum 'Zappelphilipp'! Wechseln Sie regelmäßig Ihre Sitzhaltung!" Am ehesten sei dies auf einem Stuhl mit beweglicher Sitzfläche möglich. Diese passe sich den natürlichen Haltungswechseln an und stabilisiere sich automatisch in den Sitzwinkeln, die der Körper bevorzugt. [weitere Infos]Rücken & Depressionen
(07.01.2010) Rückenschmerzen und Depressionen
80 bis 90 Prozent aller Patienten mit chronischen Rückenschmerzen zeigen Zeichen einer leichten Depression und diese treten besonders im Winter auf. Und diese "Seelenlage" hat Einfluss auf den Muskeltonus. Die Muskeln verkümmern entweder überdurchschnittlich rasch, bei denen die sich verkriechen, oder sie verhärten, bei denen, die einsam durchhalten. Da Depressionen gleichzeitig die Ausschüttung körpereigener Botenstoffe blockieren, erhöht sich die Schmerzempfindlichkeit weiter.Rücken & Ernährung
(08.01.2010) Warum der Rücken im Winter besonders viel Kalzium braucht
Kalzium ist die beste Lebensversicherung für gesunde, stabile Knochen und im Winter benötigen Bandscheiben und Muskulatur besonders viel von diesem Nährstoff. Kalzium ist ein zentraler Knochenbaustein und neben Vitamin D und K wichtig für den Knochenstoffwechsel. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt etwa 1000 bis 1500 Milligramm pro Tag. Die besten Quellen sind Milchprodukte, aber auch Nüsse, Mandeln und Grünkohl sowie Salate, Lachs, Forellen oder Sardinen. Der Tagesbedarf ist durch einen Becher Naturjoghurt, 250 ml Milch und 50 g Käse abgedeckt.(18.01.2010) Übergewicht vermeiden
Übergewichtige haben viermal so häufig Arthrose wie Normalgewichtige. Aktuelle Studien zeigen, dass im Fettgewebe Stoffe produziert werden, die eine Gelenkentzündung fördern. Überflüssige belasten auch die Knochen von Osteoporose-Patienten. Doch auch ein zu geringes Körpergewicht ist nicht hilfreich, denn gerade im Fettgewebe werden die knochenstärkenden Östrogene gebildet. Zu dünne Menschen haben deshalb ein größeres Risiko für Brüche. Am besten: Normalgewicht halten.Rücken & Organe
(08.01.2010) Wie beeinflusst der Darm den Rücken?
Ein gesunder Darm mit einem intakten Immunsystem ist Grundlage für einen gesunden Organismus und damit auch für einen gesunden Rücken. Durch eine Darmsanierung können chronische Rückenschmerzen reduziert und sogar beseitigt werden.Rücken & Schlaf
(08.01.2010) Schlechter Schlaf verstärkt Schmerzen
Fast 75% aller Patienten mit chronischen Rückenschmerzen stecken in einem tückischen Teufelskreis: Der Schmerz raubt ihnen den Schlaf. Durch die fehlende Erholung steigt die Reizempfindlichkeit. Die Schmerzen nehmen zu und der Kreislauf beginnt von vorne. Bei den Betroffenen sind Anzahl und Dauer der Tiefschlafphasen deutlich verringert. Reizbarkeit, Unkonzentriertheit und Erschöpfung sind die Folge. Schlafstörungen sollten daher von Anfang an mitbehandelt werden. Manchmal hilft es schon ein anderes Schmerzmittel zu verwenden um die Schlafprobleme zu lindern. Betroffene sollten ihren Arzt unbedingt darauf anzusprechen.(08.01.2010) Sind harte Matratzen wirklich gesünder als weiche?
Nein! Bisher gibt es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass ein bestimmter Matratzentyp generell Vorteile bringt. Wie bei so vielen Dingen liegt die Wahrheit vermutlich irgendwo in der Mitte. Mediziner raten daher den eigenen Komfortbedürfnissen zu folgen. Eine Matratze sollte weder zu hart noch zu weich sein. Wichtig ist, dass man sich beim Liegen entspannt und sich wohl fühlt.Rücken & Sport/KG
(11.05.2010) Training trotz abgenutzter Bandscheiben
Auch Menschen mit abgenutzten Bandscheiben können ihren Rücken trainieren. Vorher sollte aber ein Arzt nachschauen, ob es nur leichte Abnutzungen sind oder etwas Schwereres.
Darauf weist Georg Stingel hin, Geschäftsführer der Aktion Gesunder Rücken im niedersächsischen Selsingen. Außerdem sollte der Arzt erklären, welche Übungen der Patient besser vermeidet.
Das sei besonders wichtig, wenn die Bandscheiben fast ganz weg sind oder ein Vorfall diagnostiziert wurde. Denn durch falsche Übungen könnte der Patient die Bandscheiben dann so weit herausdrücken, dass sie auf den Nervenstrang in der Wirbelsäule drücken. "Und das kann gewaltige Folgeschäden verursachen", warnte Stingel. Grundsätzlich behandle die moderne Orthopädie aber leichte Bandscheibenvorfälle nicht mehr mit Operationen, sondern oft zunächst mit speziellem Training.
Betroffene könnten meist problemlos Sport treiben, sollten ihre Übungen aber nur unter der Anleitung von qualifizierten Trainern machen. "Das Training sollte nicht in der Bude um die Ecke stattfinden." Sinnvoll seien vor allem Übungen, die Bauch-, Gesäß- und Rückenmuskulatur dehnen und kräftigen. "Aber auch die Beckenbodenmuskeln sollten trainiert werden", empfahl Stingel – "auch von den Männern". Alle diese Muskeln stabilisierten zusammen den Rumpf. "Je stabiler ich die Wirbelsäule halte, desto besser ist die Haltung, desto leichter kann ich Schmerzen und Schäden verhindern."(11.05.2010) Viel Sport hilft bei Untrainierten wenig
Sport ist gesund und sollte regelmäßig betrieben werden. Allerdings kommt es auf das richtige Maß an. Die richtige Dosierung, der individuelle Trainingsstand und die Sportart seien die wichtigsten Faktoren bei der Trainingsplanung.
Darauf weist Prof. Ingo Froböse vom Zentrum für Gesundheit der Deutschen Sporthochschule Köln hin. Damit der Körper etwas vom Training hat, müsse ein sogenannter überschwelliger Reiz auf den Organismus ausgeübt werden, damit er sich an die Belastung anpassen kann. Doch dann brauche er Ruhe, um regenerieren zu können.
Die Mindestpause beträgt bei Untrainierten für Ausdauersport 36 bis 48 Stunden und nach einem Muskeltraining 48 bis 72 Stunden. "So ist es mehr als unsinnig, zum Beispiel jeden Tag einen 'ermüdenden' Waldlauf durchzuführen", sagt Froböse. "Eine aktive Pause in Form eines gemütlichen Spaziergangs ist hingegen kein Problem." Als Ergänzung bietet sich zweimal in der Woche ein Kräftigungs- und Koordinationstraining an.
"Nach dem Training wird mehr Energie gespeichert, neue Kraftwerke in unseren Muskelzellen und mehr Enzyme des Energiestoffwechsels werden gebildet und mehr Eiweiß in die Muskelfasern eingelagert", erklärt Froböse. Der Körper wappne sich damit für die folgende Belastung, indem er sich auf ein höheres Ausgangsniveau bringt. "Dies stellt einen eigenen Mechanismus dar und wird in der Fachsprache oft als Superkompensation bezeichnet." Um diesen Effekt gut nutzen zu können, sollten Sportanfänger ein moderates Training wählen und vor allem ausreichend Ruhetage einplanen. Tägliches Training sei daher gerade für Anfänger völlig falsch.Rücken & Zähne
(07.01.2010) Wie die Zähne unseren Rücken terrorisieren
Schon geringfügige Fehlstellungen des Kiefers führen zu Verspannungen im ganzen Körper. Denn: Unsere Kaumuskeln sind mit der Wirbelsäule verbunden. Schon kleine Unebenheiten - z.B. durch schlecht abgeschliffene Füllungen oder Zahnverschiebungen um einen Millimeter - genügen, um Druck und in der Folge auch Schmerzen im Rücken auszulösen.(08.01.2010) Wie die Zähne den Gelenken schaden
Fitness startet im Kopf. Und damit sind nicht die neusten Tricks im Mentaltraining gemeint, sondern der Zustand von Kiefer und Zähnen. Forscher warnen: Eine Entzündung an den Gelenken oder Bändern rühren in vielen Fällen von den Zähnen her. Erklärung: Da unser Skelett symmetrisch aufgebaut ist und das Kiefergelenk im Zusammenspiel mit Muskel und Nerven die Wirbelsäule beeinflusst, können Fehlstellungen des Gebisses Bewegungen stören, z.B. beim Laufen oder Turnen. Ebenso bringen Zahnlücken, zu hohe Füllungen oder Brücken die Statik des Menschen aus dem Gleichgewicht.Schmerzen
(07.01.2010) Was bei chronischen Schmerzen hilft
Neben Medikamenten gibt es heute die Möglichkeit, ein Implantat einzusetzen, das ans Rückenmark leichte Stromschläge abgibt, die Schmerzsignale überlagern. Von diesem Verfahren der Neurostimulation profitieren Patienten, die unter geschädigten Nerven, starken Rückenschmerzen oder komplexen Schmerzsyndromen leiden. Ebenso kann der "Schmerz-Schrittmacher" bei Herzenge, Phantomschmerzen, Durchblutungsstörungen oder bei Nervenschmerzen eingesetzt werden, wenn andere Therapien nicht greifen oder nicht sinnvoll sind. Die Kosten übernimmt die Kasse.(07.01.2010) Warum "Stimmungsaufheller" die Schmerzschwelle senken
Bei der Therapie von starken Schmerzen, Rheuma und Fibromyalgien verordnen Ärzte auch Serotoninhemmer - Antidepressiva in minimaler Dosierung. Studien zeigen: die Schmerzschwelle wird gesenkt, die Schlafqualität verbessert. Hintergrund: Bei Rheumapatienten wurde in Studien eine Zunahme der "Schmerzsubstanz P" bei gleichzeitiger Abnahme der Botenstoffe Serotonin und Tryptophan gefunden. Die Subtanz P ist ein wichtiger Botenstoff, der bei der Weiterleitung des Schmerzreizes von der Periphere an Rückenmark und Gehirn von Bedeutung ist.(07.01.2010) Wie Meditation den Schmerz killt
In einem Versuch an der Universität in Georgia gelang es einer Gruppe von 50 Rücken-Patienten, durch 15-minütige Meditationen zweimal pro Tag die chronischen Schmerzen massiv zu lindern. Rückenschmerzen sind in 70% aller Fälle stressbedingt - und Meditation ist der beste Gegenspieler der Stresshormone. Schon während der ersten Sitzung schaltet das Gehirn der Probanden in den entspannten Alphawellen-Bereich, die Muskulatur lockerte sich und der Schmerz ließ nach.(08.01.2010) Rückenschmerzen und Akupunktur
Wissenschaftler aus Oslo zeigten, dass Akupunktur in 60 Prozent der Fälle, in den sie gegen chronische Rückenschmerzen eingesetzt wurde, Erfolg hatte.(18.01.2010) Wie Kälte im Winter die Wirbelsäule angreift
Besonders fatal für den Rücken: Auskühlen. Dadurch verhärtet die Muskulatur, und das verursacht langfristig Rückenbeschwerden - von hartnäckigen Verspannungen bis zum Hexenschuss. Die beste Gegenstrategie: mehrere Schichten Kleidung übereinander tragen. Dadurch bildet sich ein Luftpolster, das vor Auskühlen schützt. Optimal für Sportler ist Funktionsbekleidung. Sie absorbiert den Schweiß und leitet ihn nach draußen, sodass die Haut trocken bleibt.(11.05.2010) Wärme bei Rückenschmerzen beliebt
Wenn der Rücken schmerzt, vertraut knapp jeder zweite Deutsche auf Wärme. In einer repräsentativen Umfrage der GfK Marktforschung Nürnberg erklärten 44,9 Prozent der Befragten, sie hätten ihre Rückenschmerzen mit Wärmeanwendungen behandelt.
36,7 Prozent setzten auf Massagen, 31,3 nahmen vom Arzt verschriebene Schmerzmittel ein. Jeder Fünfte (21,2 Prozent) versuchte, seine Rückenschmerzen mit rezeptfreien Mitteln aus der Apotheke zu behandeln.
Bewegung ist dagegen deutlich weniger beliebt. Lediglich 12,7 Prozent machten eine spezielle Wirbelsäulengymnastik, 11 Prozent probierten es mit Rückenschule, und 8,7 Prozent versuchten, ihre Schmerzen mit Ausdauertraining zu lindern. An der Umfrage im Auftrag der Zeitschrift "Apotheken Umschau" nahmen 1.291 Personen teil, die in den vergangenen zwölf Monaten an Rückenschmerzen litten.(11.05.2010) Das Reden über Schmerzen tut weh
Nicht nur der Pieks mit einer Spritze kann zu Schmerzen führen. Auch schon das Reden darüber aktiviert das menschliche Schmerzgedächtnis. Das ergab eine Studie von Psychologen um Prof. Thomas Weiß an der Universität Jena.
Damit die nächste Spritze nicht mehr so wehtut, helfe es vielleicht schon, einfach seltener über Schmerzen zu sprechen, raten sie. Bislang seien solche verbalen Reize unterschätzt worden. Sie könnten aber in Bezug auf Patienten mit chronischen Schmerzen bedeutsam sein, bei denen sie die Beschwerden womöglich verstärken. Das solle nun in einer weiteren Untersuchung geklärt werden.
Sobald Worte wie "quälend", "zermürbend" oder "plagend" zu hören sind, werden Weiß zufolge die Hirnregionen angeregt, die für die Schmerzverarbeitung zuständig sind. Das sei biologisch sinnvoll, da es dem Menschen ermöglicht, potenziell bedrohlichen, schmerzhaften Erlebnissen künftig aus dem Weg zu gehen.
In der Studie sollten sich die gesunden Versuchsteilnehmer zunächst zu "quälend" und ähnlichen Worten eine entsprechende schmerzhafte Situation vorstellen. Dann hörten sie die Worte, während sie mit einer Denkaufgabe abgelenkt wurden. In beiden Fällen ließ sich mit Hilfe einer funktionellen Magnetresonanztomographie Schmerzverarbeitung im Hirn nachweisen. Um auszuschließen, dass die beobachteten Reaktionen auf einem negativen Affekt beruhen, bekamen die Teilnehmer andere negativ besetzte Worte wie "angsteinflößend" oder "eklig" zu hören. Dabei zeigte sich keine Reaktion im Gehirn.(11.05.2010) Rückenschmerzen: Seelische Ursachen?
Rückenschmerzen haben oft auch seelische Ursachen: Stress, Sorgen um den Job, Ängste um die Gesundheit oder auch Probleme mit Kollegen oder in der Familie könnten Gründe sein, erläutert das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) in Marburg.
Das sollten Betroffene bei der Ursachensuche bedenken. Um die Schmerzen grundsätzlich zu vermeiden, empfehlen sich eine verbesserte Haltung und ein "rückengerechtes Umfeld", zu dem etwa ein ergonomisch geformter Bürostuhl gehört.
Gegen plötzliche Rückenschmerzen helfen meist schon kurzes Ruhen, Wärme und Entlastungslagerungen, rät das DGK. Bei stärkeren Beschwerden kann auch ein einfaches Schmerzmittel sinnvoll sein. Die meisten Beschwerden verschwinden nach ein paar Tagen wieder.